Behörden

Die VERA Idee wurde unter anderem als Hilfsmittel zur Erreichung der allgemeinen Anforderungen für Bestverfügbare Techniken (BVTs) in der europäischen Tierhaltung ins Leben gerufen

 

VERA wird in den drei teilnehmenden Ländern in verschiedener Weise umgesetzt und wurde von den zuständigen nationalen Behörden noch nicht vollständig integriert. Diese Seite bietet detaillierte Informationen über die für die einzelnen Länder geltenden Antragsverfahren. Außerdem wird erklärt, wie eine VERA-Verifizierungsurkunde dabei helfen kann, Zugang zum jeweiligen Markt zu bekommen.

  Niederlande Dänemark Flandern
Gibt es ein nationales Antrags-verfahren, das VERA anerkennt? Ja Ja Derzeit ist VERA noch nicht offiziell anerkannt
Welche VERA-Protokolle sind anerkannt? Abluftreinigungs-systeme,

Tierhaltungs- und Management-systeme

Gülleseparatoren gelten den dänischen Gesetzen und Vorschriften zufolge nicht als separate Mittel zur Verminderung von Ammoniak- und Geruchs-emissionen Die flämischen Autoritäten sind mit VERA vertraut und untersuchen noch, wie von VERA verifizierte Technologien anerkannt werden können
Sind weitere Angaben oder Prüfungen erforderlich? Ja, z. B. zusätzliche Messungen und Angaben zu den landwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen Nein Ja, z. B. müssen Messungen in mechanischen gelüfteten Ställen stattfinden und es werden Angaben zu den landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verlangt

 

Information Deutschland: In Deutschland gibt es kein nationales Antragsverfahren für innovative landwirtschaftliche Technologien. Jedes Bundesland entscheidet, wann eine emissionsmindernde Technologie auf dem lokalen Markt zugelassen wird. Daher gibt es keine nationalen Anforderungen.

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite präsentierten Informationen Änderungen und souveränen Entscheidungen der Staaten unterliegen. Dadurch kann es vorkommen, dass die Informationen nicht auf dem neuesten Stand sind. VERA bemüht sich, die Seite regelmäßig zu aktualisieren.

Nationale Antragsverfahren

Niederlande
In den Niederlanden gibt es drei landesweite Systeme, um die Verminderung der Ammoniak-, Geruchs- und Feinstaubemission zu prüfen: die Regelung über Ammoniak und Viehzucht (RAV), die Regelung über Geruchsbelästigung und Nutztierhaltung (RGV) und die Feinstaubregelung für innovative Ställe. Zuständige Stelle ist der niederländische Unternehmerverband (RVO) im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Die technische Beratung bezüglich der Anträge erfolgt durch den technischen Beratungspool (TAP). Die derzeitige Regelung wird im Moment überarbeitet.

Nationale Verifizierungsregelung
Regelung über Ammoniak und Viehzucht (RAV)
Regelung über Geruchsbelästigung und Nutztierhaltung (RGV)
Feinstaubregelung für innovative Ställe

Name des Verfahrens
Antragsweg zur Regelung über Ammoniak und Viehzucht
Antragsweg zur Regelung über Geruchsbelästigung und Tierhaltung

Website
Ammoniak und Geruch
Feinstaub

Schwerpunktemissionen
Ammoniak, Geruch und Feinstaub

Teilnehmende Regionen
Alle

Ziel des nationalen Antrags
Ammoniak und Geruch: Aufnahme in die RAV-Liste genehmigter Technologien (Link)
Feinstaub: Aufnahme in die Feinstaubliste (Link)

Detaillierte Angaben zum niederländischen nationalen Antragsverfahren
Wie erlangt man mit einer VERA-Verifizierungsurkunde Zugang zum niederländischen Markt?

In den Niederlanden werden beim Stellen eines Antrags auf Aufnahme in die RAV-Liste die folgenden VERA-Prüfprotokolle anerkannt: das Prüfprotokoll für Abluftreinigungssysteme und das Protokoll für Tierhaltungs- und Managementsysteme. Um Zugang zum niederländischen Markt zu erlangen, kann eine VERA-Verifizierungsurkunde beim RVO eingereicht werden. Es kann jedoch vorkommen, dass zusätzliche Prüfungen oder Informationen gefordert werden. Im Folgenden werden die zusätzlichen Schritte und Anforderungen für das Erlangen von Zugang zum niederländischen Markt aufgeführt.

Der Geltungsbereich der Regelung über Ammoniak und Viehzucht (RAV) erstreckt sich nur auf Abluftreinigungssysteme und Tierhaltungs- und Managementsysteme. Weiter unten finden Sie Erläuterungen zu den sonstigen Technologien, die unter VERA fallen.

Befolgen Sie für Abluftreinigungssysteme und Tierhaltungs- und Managementsysteme, die die Emission von Ammoniak, Geruch und/oder Feinstaub reduzieren, die folgenden Schritte:

  • Gehen Sie zur Website des RVO für Ammoniak und Geruch oder für Feinstaub
  • Besprechen Sie Ihren Wunsch, Zugang zum niederländischen Markt zu erlangen, mit Ihrem Ansprechpartner bei der Verifizierungsstelle
  • Gleichen Sie den Prüfplan mit den niederländischen Prüf- und Berichtsvorschriften ab und identifizieren Sie in Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner bei der Verifizierungsstelle eventuelle Mängel – siehe die Zusatzanforderungen weiter unten
  • Sprechen Sie den Antrag einschließlich VERA-Urkunde mit dem RVO/TAP durch
  • Fügen Sie die mit dem RVO/TAP und der zuständigen Verifizierungsstelle vereinbarten zusätzlichen Angaben zum Prüfplan und -bericht hinzu
  • Beginnen Sie mit dem Prüfen und setzen Sie das VERA-Verifizierungsverfahren fort
  • Nehmen Sie nach Veröffentlichung der VERA-Urkunde Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner beim RVO auf, um den nationalen Antrag einzureichen bzw. abzuschließen
  • Senden Sie alle Unterlagen an rav@rvo.nl
  • Dort werden die erteilten Daten beurteilt und wird ein endgültiger Emissionsreduktionsfaktor berechnet, der in die RAV-Liste aufgenommen werden kann
Welche Elemente müssen im Prüfplan und Prüfbericht enthalten sein?

Die folgenden Elemente müssen im Prüfplan und -bericht unbedingt enthalten sein, weil der technische Beratungspool (TAP) die VERA-Urkunden anhand dieser Kriterien beurteilt:

Eignung des Stalls bzw. der Ställe für Messungen
Beschreibung des Prüfstandorts
Beschreibung des emissionsmindernden Systems
Landwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Messmethode, -strategie und -geräte
Datenverarbeitungs- und Berechnungsmethode
Beschreibung des Prüfberichts
Fazit: Entspricht der Prüfbericht den vorab getroffenen Absprachen und dem Messprotokoll?

Wenn Sie Messungen in den Niederlanden vornehmen möchten, gelten die folgenden Schritte:
  • Antrag auf Erteilung des Prüfstallstatus („proefstalstatus“) beim RVO stellen
  • Für Abluftreinigungssysteme zwei Landwirte und für Tierhaltungs- und Managementsysteme vier Landwirte finden, die bereit sind, Ihre Technologie anzuwenden
  • Alle oben genannten Schritte durchlaufen
  • Die Landwirte müssen einen besonderen Emissionsfaktor („bijzondere emissiefactor“) beantragen, mit dem Ihre Technologie während der Testphase in die RAV-Liste aufgenommen werden kann – das bedeutet, dass auch andere Landwirte Ihre Technologie anwenden dürfen
Zusätzliche Prüf- und Berichtsvorschriften

Prüfstandorte
Ermitteln Sie, welche landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von den diesbezüglichen niederländischen Vorschriften abweichen.
Siehe Seite 35.

Es ist wichtig, sich dieser landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Beginn der Prüfung bewusst zu sein, aber vor allem ist es wichtig, dass die Unterschiede im Prüfbericht beschrieben werden.

Prüfplan
Die Eignung der Ställe für Messungen muss in der Beschreibung im Prüfplan deutlich angegeben werden. Beschreiben Sie die Umgebung des Stalls (z. B. Nachbargebäude) und andere Faktoren, die auf die Messung von Einfluss ein können (z. B. die Windrichtung) und erklären Sie, wie diese berücksichtigt werden. Außerdem muss das Managementsystem ausführlich genug beschrieben werden.

Ammoniak
Keine zusätzlichen Prüfungen oder Angaben erforderlich.

Feinstaub
Speziell in Bezug auf Abluftreinigungssysteme sind weitere Messungen erforderlich und zwar jeweils sechs Messungen an mindestens zwei Standorten.

Geruch
Speziell in Bezug auf Abluftreinigungssysteme sind weitere Messungen erforderlich. Die Prüfung muss jeweils sechs Messungen an vier Standorten umfassen. Probenahme, Transport und Lagerung müssen in luftdichten Behältern erfolgen. Siehe das niederländische Geruchsprotokoll.

Erforderliche niederländische Emissionsminderung zur Aufnahme in die RAV-Liste

Das neue innovative Stallsystem bzw. die neue Stalltechnik muss eine Verminderung der Feinstaubemission von mindestens 10 % bewirken.

Für Geruch wird nur ein Reduktionsfaktor ermittelt, der bestimmt, in welches Niveau Ihre Technologie eingeteilt wird.

Wie wird in den Niederlanden mit anderen Technologien, die unter VERA fallen, umgegangen?

Abdeckungen und andere Techniken zur Reduzierung gasförmiger Emissionen aus Güllelagern:

Derartige Technologien werden von den niederländischen Gesetzen und Vorschriften noch nicht abgedeckt. Für weitere Informationen werden Sie sich bitte an das internationale VERA-Sekretariat.

Gülleseparatoren:
Derartige Technologien werden von den niederländischen Gesetzen und Vorschriften noch nicht abgedeckt. Für weitere Informationen werden Sie sich bitte an das internationale VERA-Sekretariat.

Messung gasförmiger Emissionen bei der Gülleausbringung:
Derartige Technologien werden von den niederländischen Gesetzen und Vorschriften noch nicht abgedeckt. Weitere Informationen zur Ammoniakreduktion finden Sie hier:

https://www.wur.nl/upload_mm/9/2/a/392e7151-dd14-48f8-aedd-798542e7a328_1719217_Oene%20Oenema%20bijlage%201.pdf

https://www.wur.nl/upload_mm/7/a/d/12d39726-79e5-4da1-98c4-4820344cfc9a_1719217_Oene%20Oenema.pdf

Für weitere Informationen werden Sie sich bitte an das internationale VERA-Sekretariat.


Dänemark
In Dänemark dürfen nur Technologien, die auf der Liste genehmigter Technologien stehen, für die Reduktion von Ammoniak- und/oder Geruchsemissionen in neuen Ställen oder bei Revision bereits erteilter Genehmigungen angewendet werden. Diese Technologieliste ist Bestandteil des dänischen Gesetzes über die Umweltgenehmigung von Viehhaltungsbetrieben. Zweck der Liste ist, Kommunen und Landwirten eine Übersicht der genehmigten verfügbaren Technologien zu bieten, die verwendet werden können, um diesem Gesetz zu entsprechen. Die Liste der Umwelttechnologien enthält Technologien, deren Umwelteffizienz und Betriebsstabilität durch Prüfungen nachgewiesen wurde. Wenn eine neue Technologie dem Gesetz über die Umweltgenehmigung von Viehhaltungsbetrieben entspricht und genehmigt wird, wird die Liste aktualisiert. Die zuständige Behörde ist die Umweltbehörde (Miljøstyrelsen) des dänischen Umweltministeriums.

Nationale Verifizierungsregelung
Umweltgenehmigungsgesetz

Name des Verfahrens
Nicht zutreffend

Website
MST 

Schwerpunktemissionen
Geruch, Ammoniak

Teilnehmende Regionen
Alle

Ziel des nationalen Antrags
Aufnahme in die Technologieliste

Detaillierte Angaben zum dänischen nationalen Antragsverfahren
Wie erlangt man mit einer VERA-Verifizierungsurkunde Zugang zum dänischen Markt?

In Dänemark ist das VERA-System bereits komplett implementiert, was bedeutet, dass alle Technologien, die in die dänische Technologieliste aufgenommen werden sollen, nach einem VERA-Prüfprotokoll geprüft werden müssen. Daneben ist es auch möglich, mittels einiger spezifisch dänischer Prüfverfahren auf die Liste zu gelangen. Diese stimmen im Allgemeinen mit dem VERA-System überein, jedoch mit einigen Abweichungen, wodurch die Prüfungen in einigen Punkten billiger ausfallen.

In Dänemark kann eine nach einer VERA-Prüfung in Deutschland, Flandern oder den Niederlanden ausgestellte VERA-Verifizierungsurkunde zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, wenn ein Hersteller mit seiner Technologie auf der dänischen Technologieliste geführt werden möchte.

Zusätzliche Prüf- und Berichtsvorschriften

Im Moment gelten in Dänemark keine zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf Prüfungen oder Angaben beim Stellen eines nationalen Antrags.

Gehört eine Reduktion der Feinstaubemission zum dänischen System?

Die dänischen Gesetze und Vorschriften enthalten keine Grenzwerte für Feinstaubemissionen. Als Teil seiner Umweltgenehmigung muss der Landwirt über Feinstaub informiert sein und Maßnahmen treffen, um unnötigen Feinstaubemissionen vorzubeugen.

Welche minimalen Emissionsfaktoren bzw. Reduktionsanforderungen gelten für die Aufnahme in die Technologieliste für Ammoniak und Geruch?

Es gelten keine minimalen Reduktionsanforderungen, solange der Effekt der Reduktion statistisch erheblich ist.

Sind Gülleseparatoren Teil des dänischen Systems?

Nein, Gülleseparatoren gelten den dänischen Gesetzen und Vorschriften zufolge nicht als separate Mittel zur Verminderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen.


Deutschland
Es gibt in Deutschland kein bundesweites Beantragungsverfahren für innovative Landbautechniken. Die zuständigen Landesbehörden bestimmen, ob eine emissionsmindernde Technologie auf dem lokalen Markt zugelassen wird. Es gibt daher auch keine bundesweit geltenden Anforderungen.

Nationale Verifizierungsregelung
Nicht zutreffend

Name des Verfahrens
Nicht zutreffend

Schwerpunktemissionen
Ammoniak, Geruch und Methan

Teilnehmende Regionen
Alle, die Regulierung ist jedoch Ländersache

Ziel des nationalen Antrags
Marktzugang in den einzelnen Bundesländern

Detaillierte Informationen zum deutschen Antragsverfahren
Wie erlangt man Zugang zu den Märkten der Bundesländer?

Eine Übersicht mit Kontaktpersonen je Bundesland wird in Kürze verfügbar gemacht.

Wenn meine Technologie in einem Bundesland zugelassen ist, habe ich dann automatisch auch Zugang zum Markt in den anderen Ländern?

Nein. Jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln und Anforderungen aufstellen. Die Zulassung einer Technologie wird also von jedem Bundesland separat geregelt.


Flandern
In Flandern ist das nationale Verfahren zur Verifizierung der Reduktion von Ammoniak- und Geruchsemissionen in innovativen Stallsystemen Bestandteil der flämischen Regelung zur Reduktion von Ammoniakemissionen. Neue Schweine- und Geflügelställe müssen mit einer der Technologien ausgerüstet werden, die in die Liste ammoniakemissionsarmer Stallsysteme (AEA-Liste) aufgenommen wurden. Die zuständige Behörde ist die Flämische Landgesellschaft (VLM). Rinderställe und Ställe für die ökologische Tierhaltung sind nicht verpflichtet, dieser Regelung zu entsprechen.

Zweitens hilft das Programm zur Stickstoffbekämpfung (PAS) Landwirten, die Stickstoff in speziellen Schutzgebieten ausstoßen, Genehmigungen zu erlangen. Mit dem PAS soll zum Erreichen der Emissionsreduktionsziele von Europas Natura 2000 beigetragen werden. Die PAS-Liste umfasst ammoniakreduzierende Maßnahmen und Techniken, die von Landwirten zur Verminderung des berechneten Beitrags zu den kritischen Einträgen eingesetzt werden können. Für die Verifizierung von Technologien zur Aufnahme in die PAS-Liste ist das Institut für Agrar- und Fischereiforschung (ILVO) zuständig. Jeder Interessenträger kann Maßnahmen einreichen, um in die Liste aufgenommen zu werden. Antragsteller werden vom wissenschaftlichen Sekretariat des ILVO begleitet.

Obwohl die auf der AEA-Liste stehenden Stalltechniken die Anforderungen des PAS erfüllen, wurden sie nicht ausdrücklich in die PAS-Liste aufgenommen.

Nationale Verifizierungsregelung
Flämische Regelung zur Reduktion von Ammoniakemissionen
Programm zur Stickstoffbekämpfung (PAS)

Name des Verfahrens
“Allgemeines Beantragungsverfahren zur Aufnahme in die Liste für ammoniakemissionsarme Stallsysteme (AEA-Liste)”
“Verfahren zur Aufnahme einer Maßnahme in die PAS-Liste”

Website
AEA: VLM
PAS: ILVO

Schwerpunktemissionen
AEA: Ammoniak und Geruch
PAS: Ammoniak (Geruch und Feinstaub werden in Zukunft in die überarbeiteten PAS-Protokolle für Abluftreinigungssysteme aufgenommen; die anderen Protokolle werden diesem Beispiel folgen)

Teilnehmende Regionen
Ganz Flandern

Ziel des nationalen Antrags
Aufnahme in die AEA-Liste und/oder PAS-Liste

Detaillierte Angaben zum flämischen nationalen Antragsverfahren
Wie erlangt man mit einer VERA-Verifizierungsurkunde Zugang zum flämischen Markt?

Im Moment kennt die flämische Regierung noch keine klare Vorgehensweise für die Anerkennung einer VERA-Verifizierungsurkunde. Die VLM und das ILVO sind mit VERA vertraut und untersuchen, wie Technologien, die mittels eines VERA-Prüfprotokolls zugelassen wurden, anerkannt werden können. Wir empfehlen, es zu Beginn der VERA-Verifizierung anzugeben, wenn Sie Zugang zum flämischen Markt bekommen möchten. Eventuelle Zusatzanforderungen können dann bereits berücksichtigt werden. Geben Sie außerdem zu Beginn des nationalen Antragsverfahrens an, dass Ihre Technologie mittels eines VERA-Protokolls verifiziert wurde. Die flämischen Sachverständigen bewerten dann die VERA-Verifizierungsurkunde und die Prüfungsdaten und bestimmen, ob zur Zulassung der Technologie zusätzliche Prüfungen oder Angaben notwendig sind.

Zusätzliche Prüf- und Berichtsvorschriften

Prüfstandorte
Messungen dürfen nur in mechanisch belüfteten Ställen stattfinden.

Achten Sie auf Unterschiede zwischen den landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Prüfstandort und den von den flämischen Behörden verlangten Bedingungen. Es ist wichtig, sich dieser landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Beginn der Prüfung bewusst zu sein, aber vor allem ist es wichtig, dass die Unterschiede im Prüfbericht beschrieben werden.

Speziell in Bezug auf Abluftreinigungssysteme sind weitere Messungen an verschiedenen Standorten erforderlich. Die genaue Anzahl wird bei Veröffentlichung der überarbeiteten Prüfprotokolle des PAS bekannt gegeben.

Prüfplan
Die derzeitigen VERA-Protokolle enthalten einige Elemente, die sich bei einem Antrag in Flandern negativ auswirken können. Zum Beispiel bestehen Bedenken bezüglich der Akzeptanz bestehender bzw. alter Daten, da deren Integrität nicht sicher ist.